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	<title>Fritz &#8211; Patent- &amp; Rechtsanwälte . 59755 Arnsberg</title>
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	<title>Fritz &#8211; Patent- &amp; Rechtsanwälte . 59755 Arnsberg</title>
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		<title>Newsletter Nov. 2022</title>
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		<dc:creator><![CDATA[mgehrs]]></dc:creator>
		<pubdate>Fri, 04 Nov 2022 14:54:25 +0000</pubdate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[Geheimnisschutz wird immer bedeutsamer: Was Unternehmen bedenken sollten In jedem Unternehmen sind Informationen und Unterlagen vorhanden, an deren Geheimhaltung großes Interesse besteht. Das können z. B. Preisinformationen oder Kundenlisten, aber auch Erfindungen,Messergebnisse oder Trainingsdaten sein. Nicht selten&#8230;]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<figure class="wp-block-image size-full is-resized is-style-default"><img fetchpriority="high" decoding="async" src="https://patfritz.de/wp-content/uploads/2022/11/vertrgeh.png" alt="" class="wp-image-4193" width="841" height="512" srcset="https://patfritz.de/wp-content/uploads/2022/11/vertrgeh.png 702w, https://patfritz.de/wp-content/uploads/2022/11/vertrgeh-300x182.png 300w, https://patfritz.de/wp-content/uploads/2022/11/vertrgeh-370x225.png 370w, https://patfritz.de/wp-content/uploads/2022/11/vertrgeh-406x247.png 406w" sizes="(max-width: 841px) 100vw, 841px" /></figure>



<h2 class="wp-block-heading" id="Brexit">Geheimnisschutz wird immer bedeutsamer: Was Unternehmen bedenken sollten</h2>



<p>In jedem Unternehmen sind Informationen und Unterlagen vorhanden, an deren Geheimhaltung großes Interesse besteht. Das können z. B. Preisinformationen oder Kundenlisten, aber auch Erfindungen,<br>Messergebnisse oder Trainingsdaten sein. Nicht selten erhalten Unternehmen sensible Informationen von Geschäftspartnern und müssen diese dann auch vor Verlust oder unbeabsichtigter Offenbarung schützen.<br>Gerade wenn es sich um Geschäftspartner handelt, die zur Kritischen Infrastruktur gehören (KRITIS), verlangen diese immer häufiger den Nachweis geeigneter Sicherungsmaßnahmen zum Schutz vor dem Verlust oder der ungewollten Offenbarung von sensiblen Informationen. Die Praxis zeigt allerdings, dass derartige Schutzkonzepte insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) selten vorhanden sind. Der Geheimnisschutz besteht dort in der Regel aus Geheimhaltungsklauseln in Arbeitsverträgen (die oft unwirksam sind) und einem Sammelsurium von verschiedenen Geheimhaltungsvereinbarungen mit Geschäftspartnern. Dabei herrscht oft die Vorstellung vor, dass das Unternehmen zu klein und uninteressant für Angreifer sei. Übersehen wird jedoch, dass Angreifer oft über die KMU an die großen Unternehmen kommen, weil die KMU Zulieferer oder Dienstleister der Großunternehmen sind. Vielen KMU ist eine Zertifizierung nach ISO 27001 (Informationssicherheit) auch einfach zu aufwändig. So bleibt es häufig bei rudimentären Vorkehrungen und der Hoffnung, dass schon nichts Schlimmes passieren werde. Das kann gut<br>gehen, hilft aber nicht mehr, wenn der Nachweis eines Geheimnisschutzkonzeptes vn einem wichtigen Geschäftspartner verlangt wird. Dann sollte zumindest ein Geheimnisschutzkonzept nach den Anforderungen des Geschäftsgeheimnisgesetzes vorliegen. Dieses verlangt &#8222;den Umständen nach angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen&#8220;, die das Unternehmen nicht überfordern. Als Geschäftsgeheimnis genießt die sensible Information gesetzlichen Schutz, ähnlich wie ein klassisches Schutzrecht (Patent, Design, Marke). Außerdem erfüllt es Mindestandforderungen und kann als Nachweis eines Geheimnisschutzkonzeptes dienen. Wir haben so ein Schutzkonzept erstellt und beraten Sie dazu.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Newsletter Aug. 2022 &#8211; 2</title>
		<link>https://patfritz.de/en/newsletter-aug-2022-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[mgehrs]]></dc:creator>
		<pubdate>Wed, 03 Aug 2022 15:05:27 +0000</pubdate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[Durchsetzung von Patenten erleichtert Die deutschen Gerichte waren bisher sehr zurückhaltend mit dem Erlass von einstweiligen Verfügungen aufgrund einer Patentverletzung. Bei der Abwägung, ob einem Patentverletzer in einer Eilentscheidung der Vertrieb des patentverletzenden Produktes untersagt werden kann,&#8230;]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<figure class="wp-block-image size-large is-style-default"><img decoding="async" width="1024" height="648" src="https://patfritz.de/wp-content/uploads/2022/08/AdobeStock_339474058-1024x648.jpeg" alt="" class="wp-image-4184" srcset="https://patfritz.de/wp-content/uploads/2022/08/AdobeStock_339474058-1024x648.jpeg 1024w, https://patfritz.de/wp-content/uploads/2022/08/AdobeStock_339474058-300x190.jpeg 300w, https://patfritz.de/wp-content/uploads/2022/08/AdobeStock_339474058-768x486.jpeg 768w, https://patfritz.de/wp-content/uploads/2022/08/AdobeStock_339474058-1536x971.jpeg 1536w, https://patfritz.de/wp-content/uploads/2022/08/AdobeStock_339474058-2048x1295.jpeg 2048w, https://patfritz.de/wp-content/uploads/2022/08/AdobeStock_339474058-370x234.jpeg 370w, https://patfritz.de/wp-content/uploads/2022/08/AdobeStock_339474058-803x508.jpeg 803w, https://patfritz.de/wp-content/uploads/2022/08/AdobeStock_339474058-406x257.jpeg 406w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<h2 class="wp-block-heading" id="Brexit">Durchsetzung von Patenten erleichtert</h2>



<p>Die deutschen Gerichte waren bisher sehr zurückhaltend mit dem Erlass von einstweiligen Verfügungen aufgrund einer Patentverletzung. Bei der Abwägung, ob einem Patentverletzer in einer Eilentscheidung der Vertrieb des patentverletzenden Produktes untersagt werden kann, wurde der mögliche Schaden des Patentverletzers berücksichtigt, der entsteht, wenn sich das Patent als unwirksam herausstellt. Daher haben die Gerichte nur dann einstweilige Verfügungen erlassen, wenn das Patent schon einmal ein Nichtigkeitsverfahren überstanden hat. Wenn das nicht der Fall war, musste der Patentinhaber den langwierigen Klageweg beschreiten. Dieser Praxis hat er EuGH eine Absage erteilt. Vielmehr seien Patente grundsätzlich als schutzfähig anzusehen und eine einstweilige Verfügung dürfe nicht von dem Ergebnis eines Nichtigkeitsverfahrens abhängig gemacht werden. Patentinhaber können Ansprüche daher auch in Deutschland effektiver durchsetzen.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Newsletter Aug. 2022 &#8211; 1</title>
		<link>https://patfritz.de/en/newsletter-aug-2022-1/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[mgehrs]]></dc:creator>
		<pubdate>Wed, 03 Aug 2022 15:05:00 +0000</pubdate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[Markeninhaber aufgepasst! Betrugsversuche nehmen zu! Immer wieder legen uns Mandanten Schreiben mit Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit ihren Marken, Patenten und Designs zur Prüfung vor. In der Regel handelt es sich um Manipulationsversuche um überhöhte oder unberechtigte Zahlungen&#8230;]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<figure class="wp-block-image size-large is-style-default"><img decoding="async" width="1024" height="722" src="https://patfritz.de/wp-content/uploads/2022/08/AdobeStock_297372161-1024x722.jpeg" alt="" class="wp-image-4181" srcset="https://patfritz.de/wp-content/uploads/2022/08/AdobeStock_297372161-1024x722.jpeg 1024w, https://patfritz.de/wp-content/uploads/2022/08/AdobeStock_297372161-300x212.jpeg 300w, https://patfritz.de/wp-content/uploads/2022/08/AdobeStock_297372161-768x541.jpeg 768w, https://patfritz.de/wp-content/uploads/2022/08/AdobeStock_297372161-1536x1083.jpeg 1536w, https://patfritz.de/wp-content/uploads/2022/08/AdobeStock_297372161-2048x1444.jpeg 2048w, https://patfritz.de/wp-content/uploads/2022/08/AdobeStock_297372161-370x261.jpeg 370w, https://patfritz.de/wp-content/uploads/2022/08/AdobeStock_297372161-803x566.jpeg 803w, https://patfritz.de/wp-content/uploads/2022/08/AdobeStock_297372161-406x286.jpeg 406w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<h2 class="wp-block-heading" id="Brexit">Markeninhaber aufgepasst! Betrugsversuche nehmen zu!</h2>



<p>Immer wieder legen uns Mandanten Schreiben mit Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit ihren Marken, Patenten und Designs zur Prüfung vor. In der Regel handelt es sich um Manipulationsversuche um überhöhte oder unberechtigte Zahlungen erhalten. Aktuell werden insbesondere Markeninhabern Schreiben per Post zugesendet, die im Briefkopf den Bundesadler, die Bezeichnung &#8222;Deutsches Patent- und Markenamt&#8220; und einen schwarz-rot-goldenen Streifen zeigen. Die Unterschriften sind von echten Amtsträgern kopiert und eingefügt worden. Das Verhalten ist kriminell und wird vom Deutschen Patent- und Markenamt per Strafanzeige verfolgt. Solche Betrugsversuche gibt es allerdings schon länger und in vielfältigen Erscheinungsformen. Das Europäische Amt für Geistiges Eigentum warnt auf seiner Seite vor diesen Betrugsversuchen und zeigt verschiedene Beispiele:&nbsp;<a rel="noreferrer noopener" href="https://lnkd.in/eVQ5mE8J" target="_blank">https://lnkd.in/eVQ5mE8J</a>&nbsp;Wenn Sie verdächtige Schreiben erhalten können sie uns diese kostenlos zur Prüfung vorlegen. In aller Regel schreiben die Ämter die Markeninhaber nicht direkt an, wenn eine anwaltliche Vertretung besteht. Da es aber auch Ausnahmen gibt, bieten wir diese Prüfung gern an.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Newsletter Jan. 2022</title>
		<link>https://patfritz.de/en/newsletter-jan-2022/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubdate>Thu, 03 Feb 2022 13:44:31 +0000</pubdate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[Das Einheitspatent kommt nun schnell! Binnenmarktkommissar Breton teilte vor wenigen Tagen mit, dass nun eine ausreichende Zahl von Mitgliedstaaten die Rechtsinstrumente ratifiziert haben, sodass mit der vorläufigen Anwendung begonnen werden kann. Dadurch wird der Weg für die&#8230;]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<figure class="wp-block-image size-large is-style-default"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="736" src="https://patfritz.de/wp-content/uploads/2018/09/fritz010-1024x736.jpg" alt="" class="wp-image-2753" srcset="https://patfritz.de/wp-content/uploads/2018/09/fritz010-1024x736.jpg 1024w, https://patfritz.de/wp-content/uploads/2018/09/fritz010-300x215.jpg 300w, https://patfritz.de/wp-content/uploads/2018/09/fritz010-768x552.jpg 768w, https://patfritz.de/wp-content/uploads/2018/09/fritz010-1536x1103.jpg 1536w, https://patfritz.de/wp-content/uploads/2018/09/fritz010-2048x1471.jpg 2048w, https://patfritz.de/wp-content/uploads/2018/09/fritz010-370x266.jpg 370w, https://patfritz.de/wp-content/uploads/2018/09/fritz010-803x577.jpg 803w, https://patfritz.de/wp-content/uploads/2018/09/fritz010-406x292.jpg 406w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<h2 class="wp-block-heading" id="Brexit">Das Einheitspatent kommt nun schnell!</h2>



<p>Binnenmarktkommissar Breton teilte vor wenigen Tagen mit, dass nun eine ausreichende Zahl von Mitgliedstaaten die Rechtsinstrumente ratifiziert haben, sodass mit der vorläufigen Anwendung begonnen werden kann. Dadurch wird der Weg für die vollständige Einführung des Einheitspatents in den kommenden 12 Monaten geebnet. </p>



<p>Er sieht das als Vorteil für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU): &#8222;Aus Europa kommen einige der bahnbrechenden Innovationen. Wenn wir diesen Weg weiter beschreiten wollen, müssen wir den europäischen Unternehmen und insbesondere den KMU die richtigen Instrumente an die Hand geben, mit denen sie ihre Erfindungen schützen und Nutzen aus ihrem geistigen Eigentum ziehen<br>können. Davon werden alle Unternehmen, insbesondere KMU, profitieren. So werden beispielsweise die Gebühren, die für die Verlängerung eines in bis zu 25 Mitgliedstaaten geltenden Einheitspatents für einen Zeitraum von 10 Jahren anfallen, weniger als 5000 EUR anstatt wie bisher etwa 29000 EUR betragen.&#8220;</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Newsletter Dez. 2021</title>
		<link>https://patfritz.de/en/newsletter-dez-2021/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubdate>Wed, 08 Dec 2021 12:58:40 +0000</pubdate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[Das Einheitspatent ist in Sicht! Das Einheitspatent ist ein vom Europäischen Patentamt erteiltes europäisches Patent, dem nach der Erteilung auf Antrag des Patentinhabers einheitliche Wirkung für das Hoheitsgebiet der teilnehmenden Mitgliedstaaten verliehen wird. Die administrative Vorbereitungsphase, zur&#8230;]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<figure class="wp-block-image size-large is-style-default"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="682" src="https://patfritz.de/wp-content/uploads/2021/11/DB_fritz_patentanwaelte_210920_111-1024x682.jpg" alt="" class="wp-image-2735" srcset="https://patfritz.de/wp-content/uploads/2021/11/DB_fritz_patentanwaelte_210920_111-1024x682.jpg 1024w, https://patfritz.de/wp-content/uploads/2021/11/DB_fritz_patentanwaelte_210920_111-300x200.jpg 300w, https://patfritz.de/wp-content/uploads/2021/11/DB_fritz_patentanwaelte_210920_111-768x512.jpg 768w, https://patfritz.de/wp-content/uploads/2021/11/DB_fritz_patentanwaelte_210920_111-1536x1024.jpg 1536w, https://patfritz.de/wp-content/uploads/2021/11/DB_fritz_patentanwaelte_210920_111-2048x1365.jpg 2048w, https://patfritz.de/wp-content/uploads/2021/11/DB_fritz_patentanwaelte_210920_111-370x247.jpg 370w, https://patfritz.de/wp-content/uploads/2021/11/DB_fritz_patentanwaelte_210920_111-803x535.jpg 803w, https://patfritz.de/wp-content/uploads/2021/11/DB_fritz_patentanwaelte_210920_111-406x271.jpg 406w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<h2 class="wp-block-heading" id="Brexit">Das Einheitspatent ist in Sicht!</h2>



<p>Das Einheitspatent ist ein vom Europäischen Patentamt erteiltes europäisches Patent, dem nach der Erteilung auf Antrag des Patentinhabers einheitliche Wirkung für das Hoheitsgebiet der teilnehmenden Mitgliedstaaten verliehen wird. Die administrative Vorbereitungsphase, zur Errichtung des Gerichts hat schon begonnen. Die Inkraftsetzung des Systems soll im zweiten Halbjahr 2022 erfolgen. Zu Beginn sind nur17 Mitgliedsstaaten dabei:Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Slowenien. Am Ende können es bis zu 24 Mitgliedsstaaten werden.</p>



<p>Das Verfahren vor der Erteilung des Einheitspatents ist genau dasselbe wie bei bisherigen europäischen Patenten. Das bedeutet, dass die Anmelder beim Europäischen Patentamt eine europäische Patentanmeldung einreichen und die Erteilung eines europäischen Patents für einzelne oder alle Vertragsstaaten beantragen. Sobald das Europäische Patent erteilt wurde, können die Anmelder die einheitliche Wirkung beantragen. Im Gegensatz zu bisherigen Europäischen Patenten, die in einzelnen Ländern gelten, fallen fast keine Übersetzungskosten und Gebühren an.</p>



<p>Ein Einheitspatent hat einheitlichen Charakter, d.h. es bietet einheitlichen Schutz und hat gleiche Wirkung in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten. Es kann nur im Hinblick auf alle teilnehmenden Mitgliedstaaten beschränkt, übertragen oder für nichtig erklärt werden oder erlöschen. Bis zur Patenterteilung bleiben die Kosten gleich. Eine Kostenersparnis ergibt sich erst nach dem Anmeldeverfahren, da teure Übersetzungen wegfallen und die Höhe der Jahresgebühren moderat ist. Die Jahresgebühren orientieren sich an jenen vier Staaten mit dem größten Patentaufkommen. Anmelder bezahlen also für vier Länder, bekommen aber den Schutz für bis zu 24 Staaten. Wegen dieser Ersparnisse wurde das Einheitspatent sehr gelobt.</p>



<p>Das Einheitspatent braucht seinen eigenen Gerichtshof, dessen Entscheidung in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten gelten. Das Gericht ist für das Einheitspatent und die „klassischen“ europäischen Patente zuständig.&nbsp; Dieses Gericht entscheidet im Wesentlichen über Nichtigkeitsanträge (mit gleichzeitiger Wirkung in allen teilnehmenden Staaten), Verletzungsverfahren und Feststellungsanträge. Die Entscheidungen des Gerichts wirken einheitlich für alle teilnehmenden Staaten, nicht nur in einzelnen Staaten. Fällt in einem Land der Schutz weg, ist er überall weg.&nbsp; Nichtigkeitsklagen werden bei der zentralen Kammer (je nach technischem Gebiet in Paris und München; Stand 2021) eingebracht. Für Verletzungsverfahren sind sogenannte lokale und regionale Kammern zuständig. Der Kläger kann dort klagen, wo die Verletzung stattgefunden hat oder dort, wo der Beklagte seinen Sitz hat. Gibt es dort keine lokale oder regionale Kammer, ist die zentralen Kammer zuständig. Die Verfahren vor diesen Kammern könnten teurer werden als bisherige Verfahren. Dafür wurde das Einheitspatent kritisiert. Wir werden weiterhin aktuell über die Entwicklung berichten.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
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		<title>Newsletter Aug. 2021</title>
		<link>https://patfritz.de/en/newsletter-aug-2021/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubdate>Wed, 17 Nov 2021 14:45:08 +0000</pubdate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[Neues im Deutschen Patentrecht Das deutsche Patentgesetz ist mit Wirkung zum 18.08.2021 geändert worden. Dadurch soll u.a. der Missbrauch durch unseriöse Patentinhaber erschwert werden. Das Gesetz sieht nun vor, dass der Beklagte mangelnde Verhältnismäßigkeit gegen seine Verurteilung&#8230;]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<figure class="wp-block-image size-large is-style-default"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="683" src="https://patfritz.de/wp-content/uploads/2021/11/DB_fritz_patentanwaelte_210920_056-1024x683.jpg" alt="" class="wp-image-2738" srcset="https://patfritz.de/wp-content/uploads/2021/11/DB_fritz_patentanwaelte_210920_056-1024x683.jpg 1024w, https://patfritz.de/wp-content/uploads/2021/11/DB_fritz_patentanwaelte_210920_056-300x200.jpg 300w, https://patfritz.de/wp-content/uploads/2021/11/DB_fritz_patentanwaelte_210920_056-768x512.jpg 768w, https://patfritz.de/wp-content/uploads/2021/11/DB_fritz_patentanwaelte_210920_056-1536x1025.jpg 1536w, https://patfritz.de/wp-content/uploads/2021/11/DB_fritz_patentanwaelte_210920_056-2048x1366.jpg 2048w, https://patfritz.de/wp-content/uploads/2021/11/DB_fritz_patentanwaelte_210920_056-370x247.jpg 370w, https://patfritz.de/wp-content/uploads/2021/11/DB_fritz_patentanwaelte_210920_056-803x536.jpg 803w, https://patfritz.de/wp-content/uploads/2021/11/DB_fritz_patentanwaelte_210920_056-406x271.jpg 406w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<h2 class="wp-block-heading" id="Brexit">Neues im Deutschen Patentrecht</h2>



<p>Das deutsche Patentgesetz ist mit Wirkung zum 18.08.2021 geändert worden. Dadurch soll u.a. der Missbrauch durch unseriöse Patentinhaber erschwert werden. Das Gesetz sieht nun vor, dass der Beklagte mangelnde Verhältnismäßigkeit gegen seine Verurteilung einwenden kann. So kann es unverhältnismäßig sein, wenn der Vertrieb einer komplexen Maschine untersagt wird, weil eine unbedeutende Komponente wie beispielweise ein Schalter ein fremdes Patent verletzt und dem Patentinhaber gar kein echter Schaden entsteht (weil er das Patent gar nicht nutzt). </p>



<p>Weiterhin sieht das Gesetz vor, dass die Verteidigung des Beklagten, das Patent mit einer Nichtigkeitsklage anzugreifen, effizienter gestaltet wird. Bisher dauert nämlich die Entscheidung über den Bestand des Patents viel länger als die Entscheidung über die Frage, ob das Patent verletzt wird. Der Beklagte wird also unter Umständen aufgrund eines unwirksamen Patents verurteilt und erleidet einen Schaden, so dass ihm die spätere Nichtigerklärung des Patents nicht mehr viel nützt. Ob und wie die Reform diese Missstände beseitigt, hängt jetzt von der Umsetzung durch die Gerichte ab. Rechtsanwalt Marco Hoffmann hat zu dieser Thematik im Namen des BVMW mehrere Stellungnahmen gegenüber dem Justizmisterium abgegeben, die dort auch veröffentlicht wurden.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Newsletter Feb. 2021</title>
		<link>https://patfritz.de/en/newsletter-feb-2021/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubdate>Wed, 17 Nov 2021 14:44:17 +0000</pubdate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[Patente auf EU-Ebene Am 10.02.2021 hat eine von der EU-Kommission eingesetzte Expertengruppe ihren Bericht zu &#8222;standardessentiellen Patenten&#8220; vorgelegt. Das Thema wirkt sich kurzfristig auch auf den Mittelstand aus. Denn es geht letztendlich um nicht weniger als die&#8230;]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<figure class="wp-block-image size-large is-style-default"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="682" src="https://patfritz.de/wp-content/uploads/2021/11/DB_fritz_patentanwaelte_210920_167-1024x682.jpg" alt="" class="wp-image-2731" srcset="https://patfritz.de/wp-content/uploads/2021/11/DB_fritz_patentanwaelte_210920_167-1024x682.jpg 1024w, https://patfritz.de/wp-content/uploads/2021/11/DB_fritz_patentanwaelte_210920_167-300x200.jpg 300w, https://patfritz.de/wp-content/uploads/2021/11/DB_fritz_patentanwaelte_210920_167-768x512.jpg 768w, https://patfritz.de/wp-content/uploads/2021/11/DB_fritz_patentanwaelte_210920_167-1536x1024.jpg 1536w, https://patfritz.de/wp-content/uploads/2021/11/DB_fritz_patentanwaelte_210920_167-2048x1365.jpg 2048w, https://patfritz.de/wp-content/uploads/2021/11/DB_fritz_patentanwaelte_210920_167-370x247.jpg 370w, https://patfritz.de/wp-content/uploads/2021/11/DB_fritz_patentanwaelte_210920_167-803x535.jpg 803w, https://patfritz.de/wp-content/uploads/2021/11/DB_fritz_patentanwaelte_210920_167-406x271.jpg 406w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<h2 class="wp-block-heading">Patente auf EU-Ebene</h2>



<p>Am 10.02.2021 hat eine von der EU-Kommission eingesetzte Expertengruppe ihren Bericht zu &#8222;standardessentiellen Patenten&#8220; vorgelegt. Das Thema wirkt sich kurzfristig auch auf den Mittelstand aus. Denn es geht letztendlich um nicht weniger als die zukünftigen Regeln über die Nutzung von 4G und 5G Lizenzen und den Riesenmarkt des „Internet of Things“ (kurz: IoT). Es ist für den Mittelstand von existenzieller Bedeutung angemessenen Zugang zu diesem neu entstehenden Markt zu erhalten. Da es zehntausende Patente in der Hand weniger Konzerne gibt, die diese Standards betreffen, müssen die Nutzer dieser Standards in der Regel um Lizenzen nachsuchen. Dabei nutzen die Patentinhaber ihre Machtstellung natürlich aus. Sie müssen zwar eine Lizenz erteilen, aber zu welchen Bedingungen das zu erfolgen hat, ist weitgehend unklar.  </p>



<p></p>



<p>Es ist daher wichtig, sich frühzeitig mit diesem Thema zu befassen. Häufig ist es hilfreich, über eigene Patente zu verfügen. Dann kann man Kreuzlizenzen vereinbaren und Lizenzgebühren sparen. Das Einheitliche Patentgericht soll Mitte/Ende 2022 seine Arbeit aufnehmen, nachdem Deutschland den Vertrag ratifiziert hat. Zeit für den Mittelstand sich über das Einheitspatent zu informieren. Es bringt Vorteile, aber auch Nachteile. Rechtsanwalt Marco Hoffmann hat Themen über den BVMW Stellungnahmen an das Ministerium abgegeben. Fragen Sie uns.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Newsletter Okt. 2020</title>
		<link>https://patfritz.de/en/newsletter-oktober-2020/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubdate>Sun, 11 Oct 2020 12:16:00 +0000</pubdate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[BREXIT &#8211; Schnell noch EU-Design anmelden und sparen Durch den BREXIT endet die Wirkung von EU-Designs (amtlich: Gemeinschaftsgeschmacksmuster) im Vereinigten Königreich (Großbritannien und Nordirland, kurz UK) zum 31.12.2020. Wer allerdings zu diesem Stichtag über ein eingetragenes EU-Design&#8230;]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<figure class="wp-block-image size-large is-style-default"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="683" src="https://patfritz.de/wp-content/uploads/2018/09/fritz000-1024x683.jpg" alt="" class="wp-image-2763" srcset="https://patfritz.de/wp-content/uploads/2018/09/fritz000-1024x683.jpg 1024w, https://patfritz.de/wp-content/uploads/2018/09/fritz000-300x200.jpg 300w, https://patfritz.de/wp-content/uploads/2018/09/fritz000-768x512.jpg 768w, https://patfritz.de/wp-content/uploads/2018/09/fritz000-1536x1024.jpg 1536w, https://patfritz.de/wp-content/uploads/2018/09/fritz000-2048x1365.jpg 2048w, https://patfritz.de/wp-content/uploads/2018/09/fritz000-370x247.jpg 370w, https://patfritz.de/wp-content/uploads/2018/09/fritz000-803x535.jpg 803w, https://patfritz.de/wp-content/uploads/2018/09/fritz000-406x271.jpg 406w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<h4 class="wp-block-heading" id="Brexit">BREXIT &#8211; Schnell noch EU-Design anmelden und sparen</h4>



<p>Durch den BREXIT endet die Wirkung von EU-Designs (amtlich: Gemeinschaftsgeschmacksmuster) im Vereinigten Königreich (Großbritannien und Nordirland, kurz UK) zum 31.12.2020. Wer allerdings zu diesem Stichtag über ein eingetragenes EU-Design verfügt, erhält automatisch ohne Prüfung und amtliche Gebühren ein gleichwertiges Designrecht in UK. Wer jetzt schnell anmeldet, erhält unter normalen Umständen noch eine Eintragung vor dem Stichtag und kommt in den Genuss dieses gleichwertigen UK-Designs. Für Anmeldungen, die zum Stichtag noch nicht zur Eintragung geführt haben, wird nur auf Antrag ein solches UK-Design geschaffen. Dadurch entstehen Kosten. Es lohnt sich also über eine rasche Anmeldung nachzudenken. Zu diesen und weiteren Folgen des BREXIT informieren wir gern.</p>



<h4 class="wp-block-heading" id="Startups">Ideen sichern für Startups und KMU</h4>



<p>Obwohl neue Ideen das Kapital von Startups sind, gehen sie oft sehr sorglos damit um. Sie offenbaren die Innovationen gegenüber Geldgebern oder präsentieren sie anderen Startups in Coworking Spaces, ohne absichernde Vorkehrungen getroffen zu haben. Derart verbreitete Ideen und Informationen erfüllen nicht mehr die Voraussetzungen für eine Patentierung. Sie sind auch nicht als Geschäftsgeheimnis geschützt, da sie ohne Schutzmaßnahmen weitergegeben wurden. Wenn ein Dritter die vorgestellte Idee dann selbst zum Patent anmeldet, kann man dagegen nicht einmal vorgehen, wenn man die Offenbarung nicht dokumentiert hat. Es gibt also einiges zu bedenken beim Start ins Geschäftsleben aber auch bei etablierten Unternehmen.<br></p>



<h4 class="wp-block-heading" id="Abmahnmissbrauch">Abmahnmissbrauch eingedämmt &#8211; oder doch nicht?</h4>



<p>In Kürze soll das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs in Kraft treten. Es soll erreichen, dass insbesondere KMU vor missbräuchlichen Abmahnungen geschützt werden. Abmahnvereine und auch Wettbewerber hatten immer wieder Abmahnungen wegen unbedeutender Wettbewerbsverstöße versendet und dafür Kostenerstattungen verlangt oder sich Erklärungen unterschreiben lassen, aus denen sie später Vertragsstrafen verlangten. Auch wenn die Verstöße tatsächlich vorlagen, so war jedoch oft die Art und Weise der Geltendmachung nicht fair. Solchen unfairen Abmahnern soll das Geschäft erschwert werden. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Wettbewerber keine Kostenerstattung für Abmahnungen von Verstößen gegen Informations-/Kennzeichnungspflichten im elektronischen Rechtsverkehr verlangen können. Verbände sind allerdings ausgenommen. Die Abmahnkosten sind bei diesen geringer und sie sollen zukünftig besser überwacht werden. Wenn es ein Abmahnverein geschickt anstellt, kann er sein Unwesen also zukünftig weiter betreiben. Es hängt somit von der Überwachung ab. Deren Ausgestaltung ist ebenso unklar, wie zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe in dem Gesetz. Kritiker sehen in der Änderung nicht den großen Wurf.<br></p>



<h4 class="wp-block-heading" id="Reform">Reform des Patentrechts &#8211; Gespräch mit MdB Cronenberg</h4>



<p>Das deutsche Patentsystem weist Schwächen auf, die gerade für Mittelständler problematisch sein können. Darüber sprach unser Rechtsanwalt Marco Hoffmann mit MdB Carlo Cronenberg, FDP. Sogenannte Patenttrolle nutzen diese Schwächen gezielt aus. Sie verklagen Unternehmen, die eines ihrer vielen, aber oft nicht schutzfähigen Patente verletzen. Die Verurteilung erfolgt rasch durch die zuständigen Landgerichte. Die Verteidigung mit dem Argument der fehlenden Schutzfähigkeit kann jedoch nur durch Nichtigkeitsklage beim Bundespatentgericht erfolgen. Dieses braucht viel länger für eine Entscheidung, so dass die Beklagten unter Druck geraten, da das Urteil des Landgerichts bereits vollstreckt werden kann. In dieser Situation zahlen Unternehmen dann oft viel zu hohe Summen um den Rechtsstreit zu beenden. Problematisch ist auch, dass keine Verhältnismäßigkeitsprüfung stattfindet. Selbst wenn nur ein winziges Teil einer komplexen Anlage patentverletzend ist, kann der Vertrieb der ganzen Anlage gestoppt werden. Der Gesetzgeber hat die Probleme gesehen, geht sie jedoch sehr zaghaft an.<br></p>



<h4 class="wp-block-heading" id="Geheimnisschutz">Home-Office und Geheimnisschutz</h4>



<p>Nahezu alle Unternehmen beschäftigen derzeit Mitarbeiter im Home-Office oder im Mobile-Office. Die besonderen Anforderungen an Datenschutz und IT-Sicherheit sind den Unternehmen bekannt. Übersehen wird jedoch oft, dass Geschäftsgeheimnisse ohne „angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen“ keinen Schutz (mehr) genießen. Als Geschäftsgeheimnisse können Erfindungen, Rezepte, Kundenlisten, Preisinformationen, Gesellschaftsstrukturen u.v.m. geschützt werden, kurzum eigentlich alles, was der Wettbewerb nicht wissen sollte. Ohne Geheimhaltungsmaßnahmen, die den Umständen nach angemessen sein müssen, entfällt der Schutz. Eine einfache Geheimhaltungsklausel im Arbeitsvertrag reicht oft nicht aus. Viel wichtiger ist, dass Dritten kein Zugang zu der Information gewährt wird. Wenn der Arbeitnehmer jedoch Unterlagen auf dem Küchentisch oder auch im Café oder ICE ausbreitet, um damit zu arbeiten, und Dritte Einsicht nehmen können, kann das genügen, um den Schutz zu versagen. Die Information kann dann von Dritten ungehindert verwendet werden. Wenn es die Information eines Geschäftspartners ist, umso schlimmer. Sorgen Sie vor. Wir beraten Sie gern.<br></p>



<h4 class="wp-block-heading" id="Werben">Werben mit Patenten, Marken &amp; Co. &#8211; Aber richtig!</h4>



<p>Schutzrechte erhöhen die Attraktivität von Produkten und Dienstleistungen und letztendlich auch des Unternehmens. Daher ist es naheliegend, mit Schutzrechten zu werben. Dabei sind jedoch einige Regeln zu beachten. Der Begriff „patentiert“ ist erteilten Patenten vorbehalten. Er darf nicht für andere Schutzrechte wie Gebrauchsmuster, Designs oder gar Marken verwendet werden. Vor der Erteilung ist zu differenzieren: Ist die Patentanmeldung veröffentlicht, darf mit „Patent angemeldet“ geworben werden. Vor der Veröffentlichung ist auch das untersagt. Marken dürfen ab Eintragung mit ® versehen werden. Das Zeichen <img src="https://s.w.org/images/core/emoji/16.0.1/72x72/2122.png" alt="™" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> sollte nicht verwendet werden, da die Bedeutung in Deutschland unklar ist und manche Gerichte Irreführung annehmen. Das © ist urheberrechtlich geschützten Werken vorbehalten. Das Wort „geschützt“ wird nach Ansicht der Gerichte wie „patentiert“ verstanden und setzt ein erteiltes Patent voraus. Schwierig wird es bei Abkürzungen und fremdsprachigen Werbehinweisen oder Kombinationen daraus. Da ist eine Einzelfallprüfung angezeigt. Wir beraten Sie gern.<br></p>



<h4 class="wp-block-heading" id="Webinar">Ist „Webinar“ eine geschützte Marke?</h4>



<p>Die Antwort ist „Ja“. Und das ausgerechnet jetzt, wo nahezu in allen Bereichen Online-Seminare als „Webinare“ angeboten werden? Doch ja, der Begriff „Webinar“ ist als Marke eingetragen und darf somit eigentlich nicht ohne Erlaubnis des Markeninhabers benutzt werden. Wieso „eigentlich“? Die Marke ist mit zahlreichen Löschungsanträgen angegriffen worden und wird möglicherweise gelöscht werden. Vielfach wird argumentiert, dass sich die Marke „Webinar“ zum Gattungsbegriff gewandelt habe, den jeder nutzen dürfe. Doch diese Behauptung muss nachgewiesen werden. Viele Begriffe werden leichtfertig verwendet, obwohl sie als Marke geschützt sind: Frisbee, Teflon, Flip-Flops, Inbus, Tempo, Zewa, Jeep, Bulli, Bakelite sind solche Beispiele. Für alle Marken gilt, so lange sie noch eingetragen sind: Vorsicht mit der Benutzung! Es drohen Abmahnung, Klage oder einstweilige Verfügung.<br>Wir prüfen, ob eine Markeneintragung existiert und schätzen das Risiko einer Markenverletzung ein.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Newsletter Mai 2020</title>
		<link>https://patfritz.de/en/newsletter-mai-2020/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubdate>Fri, 01 May 2020 12:40:00 +0000</pubdate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[Gewerblicher Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht in Corona-Zeiten „Not macht erfinderisch“ – Patente und Corona Seit Beginn der Corona-Krise entwickeln Mandanten Ideen, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. So entstehen beispielsweise neue Vorrichtungen oder Verfahren zur Abstandswahrung, zur Desinfektion,&#8230;]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="736" src="https://patfritz.de/wp-content/uploads/2018/09/fritz012-1024x736.jpg" alt="" class="wp-image-2755" srcset="https://patfritz.de/wp-content/uploads/2018/09/fritz012-1024x736.jpg 1024w, https://patfritz.de/wp-content/uploads/2018/09/fritz012-300x215.jpg 300w, https://patfritz.de/wp-content/uploads/2018/09/fritz012-768x552.jpg 768w, https://patfritz.de/wp-content/uploads/2018/09/fritz012-1536x1103.jpg 1536w, https://patfritz.de/wp-content/uploads/2018/09/fritz012-2048x1471.jpg 2048w, https://patfritz.de/wp-content/uploads/2018/09/fritz012-370x266.jpg 370w, https://patfritz.de/wp-content/uploads/2018/09/fritz012-803x577.jpg 803w, https://patfritz.de/wp-content/uploads/2018/09/fritz012-406x292.jpg 406w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<h3 class="wp-block-heading" id="Corona">Gewerblicher Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht in Corona-Zeiten</h3>



<h4 class="wp-block-heading">„Not macht erfinderisch“ – Patente und Corona</h4>



<p>Seit Beginn der Corona-Krise entwickeln Mandanten Ideen, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. So entstehen beispielsweise neue Vorrichtungen oder Verfahren zur Abstandswahrung, zur Desinfektion, zur Erkennung von Infizierten oder auch sonstige Hilfen zur Bewältigung der vielen neuen Anforderungen. Da zu erwarten ist, dass die Themen Hygiene, Desinfektion, Ansteckungsprävention und Infektionsschutz jeder Art längere Zeit aktuell bleiben werden und ein Geschäftsfeld daraus erwächst, lohnt es sich, diese Innovationen durch Patente und/oder Designs abzusichern. Die Patentämter sind zwar auch von der Pandemie betroffen und haben viele Mitarbeiter ins Home-Office geschickt. Anmeldungen werden jedoch wie bisher angenommen. Da wir alle Anmeldungen elektronisch einreichen, kann auch ein früher Anmeldetag gesichert werden.</p>



<p>Wenn es zur Sicherung der öffentlichen Ordnung erforderlich ist, kann der Gesundheitsminister anordnen, dass krisenrelevante Patente im Zweifel auch gegen den Willen des Patentinhabers benutzt werden dürfen. Der Patentinhaber kann das nicht verhindern, erhält jedoch eine Entschädigung. Solche Fälle sind jedoch bisher nicht bekannt geworden.</p>



<p>Und, NEIN: Bill Gates hält kein Patent an dem neuartigen Corona-Virus. Allerdings gibt es durchaus Patente, die sich mit Coronaviren befassen. Diese haben aber nichts mit der aktuellen Pandemie zu tun, sondern mit abgeschwächten Viren aus der großen Familie der Coronaviren, die für Impfungen vorgesehen sind.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Marken und Corona</h4>



<p>Derzeit werden viele Marken mit Bezug zu dem Begriff „Corona“ angemeldet. Beim EUIPO (Register für Unionsmarken) wurden Ende März 2020 beispielsweise die Marken „Corona Kid“, „Corona Party“, „After Corona Party“ oder „Corona Hero“ angemeldet. Auch zahlreiche Markenanmeldungen mit dem Bestandteil „Covid 19“ wurden jüngst veröffentlicht. Die Anmeldung solcher Marken ist nicht generell verboten. Ob eine solche Marke eingetragen und auch durchgesetzt werden kann, hängt allerdings von den Umständen des Einzelfalles ab. Wenn die Marke für die beanspruchten Waren glatt beschreibend ist oder wenn sie gar sittenwidrig erscheint, wird das Markenamt die Anmeldung zurückweisen. Wenn die Marke eingetragen wird, darf sie gleichwohl nicht rechtsmissbräuchlich geltend gemacht. Und natürlich sind ältere Rechte Dritter zu beachten (bekannt ist &#8222;Corona&#8220;-Bier). Die Anmeldung von Marken mit Begriffen, die eine hohe Bekanntheit erwarten lassen, sind ein wiederkehrendes Phänomen und beschäftigen oft lange die Gerichte (vgl. die Marken &#8222;Malle&#8220;, &#8222;Ballermann&#8220;, &#8222;Ü30&#8220; oder &#8222;Team Six&#8220;).</p>



<h4 class="wp-block-heading">Wettbewerbsrecht und Corona</h4>



<p>Einige Unternehmen scheinen anzunehmen, dass in Zeiten einer Krise die Regeln des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts nicht gelten würden:</p>



<p>Irreführende oder unseriöse Versprechen betreffend die Heils- oder Schutzwirkung eines Mittels oder Gegenstands werden gerade jetzt besonders kritisch gesehen. Die Verbraucherzentrale und die Wettbewerbszentrale haben bereits mehrere Abmahnungen zu derartigen Fällen versendet. Dass Verwender von Begriffen wie „Atemschutz“ oder „Schutzmaske“ für selbst genähte Masken von Abmahnanwälten reihenweise verwarnt würden, scheint jedoch nicht zutreffend zu sein.</p>



<p>Weiterhin geht die Verbraucherzentrale gegen Unternehmen vor, die Wucherpreise verlangen und die die Corona-Krise, ihre Auswirkungen und die Angst und Unsicherheit in der Bevölkerung mit unlauteren Mitteln zu Absatzzwecken auszunutzen versuchen.</p>



<p>Wer einen Wettbewerbsverstoß begeht, kann aufgrund der erschwerten Randbedingungen vielleicht mit Verständnis bei der Verbraucherzentrale oder der Wettbewerbszentrale hoffen. Wer allerdings die Krise in dem oben genannten Sinne ausnutzt, muss vielleicht sogar mit strengerer Beurteilung rechnen.<br></p>



<h4 class="wp-block-heading" id="Einheitspatent">Endlich Neuigkeiten vom europäischen Einheitspatent</h4>



<p>Es gibt (mal wieder) Neuigkeiten vom europäischen Einheitspatent, das von einigen unserer Mandanten herbeigesehnt wird, um EU-weit einheitlichen und dabei kostengünstigen Schutz zu erhalten. Wie wir in unserem letzten Newsletter dargelegt haben, bietet das Einheitspatent jedoch – gerade für kleine und mittlere Unternehmen – durchaus beachtenswerte finanzielle Risiken bei einem Rechtsstreit.</p>



<p>Die wichtigste Neuigkeit ist, dass das deutsche Bundesverfassungsgericht der Verfassungsbeschwerde gegen das Abkommen stattgegeben hat. Die Begründung ist beschämend für unseren Bundestag: Es waren bei der Abstimmung nicht genügend Parlamentarier anwesend.</p>



<p>Das Abkommen könnte zwar erneut ratifiziert werden. Hierfür wäre jedoch eine Zweidrittelmehrheit notwendig, sodass die Große Koalition hier beispielsweise auf die Stimmen der FDP angewiesen wäre. Derzeit gehen wir und die meisten Experten davon aus, dass die überraschende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts der Todesstoß für das Abkommen war.</p>



<p>Selbst wenn jedoch Deutschland es schafft, das Abkommen noch zu ratifizieren, hatte Großbritannien bereits vorher angekündigt, am einheitlichen Patentsystem nicht mehr teilnehmen zu wollen, obwohl die entsprechenden Abkommen bereits ratifiziert worden sind. Wenn diese Ankündigung wahrgemacht und nicht im Zuge der Austrittsverhandlungen wieder zurückgenommen wird, ist vollkommen unklar, wie es weitergehen könnte. Wahrscheinlich müssten die Abkommen an die neue Situation angepasst werden. Dies könnte zu neuen langwierigen und schwierigen Verhandlungen führen, bei denen auch alte Diskussionspunkte wieder aufgenommen werden. Es könnte unter Umständen auch notwendig sein, die Abkommen neu zu ratifizieren.</p>



<p>Es müsste auch ein Ersatz für den Gerichtsstandort London gefunden werden. Dieser war für pharmazeutische Patente vorgesehen. In München und Paris sollten die Gerichtsstandorte für Maschinenbau- und Elektrotechnik-Patent sein. Als Ersatz für London war lange Mailand im Gespräch. Die italienische Regierung hat nun allerdings Turin ebenfalls als möglichen Standort genannt. Auch ein Standort in den Niederlanden könnte durchaus möglich sein.</p>



<p>Es bleibt also zusammenfassend festzustellen, dass das Einheitliche Europäische Patentgericht und damit auch das Einheitliche Europäische Patent in weiter Ferne oder sogar komplett gescheitert sind.<br></p>



<h4 class="wp-block-heading" id="VwGO">Strategie und Taktik &#8211; Klage beim Verwaltungsgericht</h4>



<p>Im Zuge eines umfangreichen Rechtsstreits zwischen einem unserer Mandanten und seinem ehemaligen Geschäftspartner wurden wir damit beauftragt, für unseren Mandanten darauf zu klagen, dass er Mitinhaber einer europäischen Patentanmeldung wird.</p>



<p>In diesem Fall kam es auf den Unterschied zwischen der Rechtshängigkeit und der Anhängigkeit einer Klage an. Bei einem – wie im Patentrecht üblichen – Verfahren an einem Landgericht ist eine Klage anhängig, sobald sie beim Gericht eingegangen ist. Sie wird rechtshängig, sobald sie dem Beklagten zugestellt ist.</p>



<p>Wenn man gegenüber dem Europäischen Patentamt die Rechtshängigkeit einer Klage auf (Mit-)Inhaberschaft in Deutschland nachweist, setzt das Europäische Patentamt das Prüfungsverfahren aus, sodass der Anmelder nicht mehr frei über die Anmeldung verfügen kann. Auf diese Weise soll der Anmelder daran gehindert werden, die Anmeldung fallen zu lassen oder den Schutzbereich unattraktiv zu gestalten, um zu erreichen, dass der Kläger – wenn überhaupt – Inhaber einer unattraktiven Patentanmeldung wird.</p>



<p>Solch eine Klage ist in Deutschland bei einem Landgericht einzureichen und gilt daher erst mit Zustellung der Klage an den Beklagten als rechtshängig. Die Rechtshängigkeit der Klage kann man dem Europäischen Patentamt also erst nachweisen, nachdem die Klage bereits dem Beklagten zugestellt worden ist. Es gibt somit einen Zeitraum von einigen Tagen, während dessen dem Beklagten bereits die Klage zugestellt worden ist und das Prüfungsverfahren beim Europäischen Patentamt aber noch nicht ausgesetzt ist. Während dieses Zeitraums könnte der Anmelder somit die Anmeldung zurücknehmen, um zu verhindern, dass der Kläger Mitinhaber wird.</p>



<p>Im vorliegenden Fall haben wir aufgrund der großen persönlichen Abneigung der beiden Parteien gegeneinander und zahlreicher anderer Rechtsstreitigkeiten die Wahrscheinlichkeit dafür, dass der Beklagte die Anmeldung sehr schnell zurücknehmen wird, sobald ihm die Klage zugestellt worden ist, als sehr hoch eingeschätzt. Daher haben wir nach einer Möglichkeit gesucht, dem Beklagten diese Chance zu nehmen.</p>



<p>Fündig geworden sind wir in der sogenannten Verwaltungsgerichtsordnung. Wenn man eine Klage bei einem Verwaltungsgericht einreicht, ist sie schon bei Einreichung beim Gericht rechtshängig. Da das Verwaltungsgericht für eine Patentstreitsache nicht zuständig ist, wird die Klage auch nicht direkt dem Beklagten zugestellt, sondern an ein zuständiges Landgericht weitergeleitet.</p>



<p>Wir konnten somit, als uns vom Verwaltungsgericht der Eingang der Klage bestätigt worden ist, beim Europäischen Patentamt unter Verweis auf die Verwaltungsgerichtsordnung die Aussetzung des Prüfungsverfahrens erfolgreich beantragen, sodass dem Beklagten keinerlei Möglichkeit blieb, die Anmeldung davor zurückzunehmen.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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