{"id":2274,"date":"2020-10-11T14:16:00","date_gmt":"2020-10-11T12:16:00","guid":{"rendered":"https:\/\/patfritz.de\/?p=2274"},"modified":"2021-11-17T15:45:03","modified_gmt":"2021-11-17T14:45:03","slug":"newsletter-oktober-2020","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/patfritz.de\/en\/newsletter-oktober-2020\/","title":{"rendered":"Newsletter Okt. 2020"},"content":{"rendered":"<figure class=\"wp-block-image size-large is-style-default\"><img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" width=\"1024\" height=\"683\" src=\"https:\/\/patfritz.de\/wp-content\/uploads\/2018\/09\/fritz000-1024x683.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-2763\" srcset=\"https:\/\/patfritz.de\/wp-content\/uploads\/2018\/09\/fritz000-1024x683.jpg 1024w, https:\/\/patfritz.de\/wp-content\/uploads\/2018\/09\/fritz000-300x200.jpg 300w, https:\/\/patfritz.de\/wp-content\/uploads\/2018\/09\/fritz000-768x512.jpg 768w, https:\/\/patfritz.de\/wp-content\/uploads\/2018\/09\/fritz000-1536x1024.jpg 1536w, https:\/\/patfritz.de\/wp-content\/uploads\/2018\/09\/fritz000-2048x1365.jpg 2048w, https:\/\/patfritz.de\/wp-content\/uploads\/2018\/09\/fritz000-370x247.jpg 370w, https:\/\/patfritz.de\/wp-content\/uploads\/2018\/09\/fritz000-803x535.jpg 803w, https:\/\/patfritz.de\/wp-content\/uploads\/2018\/09\/fritz000-406x271.jpg 406w\" sizes=\"(max-width: 1024px) 100vw, 1024px\" \/><\/figure>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\" id=\"Brexit\">BREXIT &#8211; Schnell noch EU-Design anmelden und sparen<\/h4>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Durch den BREXIT endet die Wirkung von EU-Designs (amtlich: Gemeinschaftsgeschmacksmuster) im Vereinigten K\u00f6nigreich (Gro\u00dfbritannien und Nordirland, kurz UK) zum 31.12.2020. Wer allerdings zu diesem Stichtag \u00fcber ein eingetragenes EU-Design verf\u00fcgt, erh\u00e4lt automatisch ohne Pr\u00fcfung und amtliche Geb\u00fchren ein gleichwertiges Designrecht in UK. Wer jetzt schnell anmeldet, erh\u00e4lt unter normalen Umst\u00e4nden noch eine Eintragung vor dem Stichtag und kommt in den Genuss dieses gleichwertigen UK-Designs. F\u00fcr Anmeldungen, die zum Stichtag noch nicht zur Eintragung gef\u00fchrt haben, wird nur auf Antrag ein solches UK-Design geschaffen. Dadurch entstehen Kosten. Es lohnt sich also \u00fcber eine rasche Anmeldung nachzudenken. Zu diesen und weiteren Folgen des BREXIT informieren wir gern.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\" id=\"Startups\">Ideen sichern f\u00fcr Startups und KMU<\/h4>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Obwohl neue Ideen das Kapital von Startups sind, gehen sie oft sehr sorglos damit um. Sie offenbaren die Innovationen gegen\u00fcber Geldgebern oder pr\u00e4sentieren sie anderen Startups in Coworking Spaces, ohne absichernde Vorkehrungen getroffen zu haben. Derart verbreitete Ideen und Informationen erf\u00fcllen nicht mehr die Voraussetzungen f\u00fcr eine Patentierung. Sie sind auch nicht als Gesch\u00e4ftsgeheimnis gesch\u00fctzt, da sie ohne Schutzma\u00dfnahmen weitergegeben wurden. Wenn ein Dritter die vorgestellte Idee dann selbst zum Patent anmeldet, kann man dagegen nicht einmal vorgehen, wenn man die Offenbarung nicht dokumentiert hat. Es gibt also einiges zu bedenken beim Start ins Gesch\u00e4ftsleben aber auch bei etablierten Unternehmen.<br><\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\" id=\"Abmahnmissbrauch\">Abmahnmissbrauch einged\u00e4mmt &#8211; oder doch nicht?<\/h4>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In K\u00fcrze soll das Gesetz zur St\u00e4rkung des fairen Wettbewerbs in Kraft treten. Es soll erreichen, dass insbesondere KMU vor missbr\u00e4uchlichen Abmahnungen gesch\u00fctzt werden. Abmahnvereine und auch Wettbewerber hatten immer wieder Abmahnungen wegen unbedeutender Wettbewerbsverst\u00f6\u00dfe versendet und daf\u00fcr Kostenerstattungen verlangt oder sich Erkl\u00e4rungen unterschreiben lassen, aus denen sie sp\u00e4ter Vertragsstrafen verlangten. Auch wenn die Verst\u00f6\u00dfe tats\u00e4chlich vorlagen, so war jedoch oft die Art und Weise der Geltendmachung nicht fair. Solchen unfairen Abmahnern soll das Gesch\u00e4ft erschwert werden. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Wettbewerber keine Kostenerstattung f\u00fcr Abmahnungen von Verst\u00f6\u00dfen gegen Informations-\/Kennzeichnungspflichten im elektronischen Rechtsverkehr verlangen k\u00f6nnen. Verb\u00e4nde sind allerdings ausgenommen. Die Abmahnkosten sind bei diesen geringer und sie sollen zuk\u00fcnftig besser \u00fcberwacht werden. Wenn es ein Abmahnverein geschickt anstellt, kann er sein Unwesen also zuk\u00fcnftig weiter betreiben. Es h\u00e4ngt somit von der \u00dcberwachung ab. Deren Ausgestaltung ist ebenso unklar, wie zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe in dem Gesetz. Kritiker sehen in der \u00c4nderung nicht den gro\u00dfen Wurf.<br><\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\" id=\"Reform\">Reform des Patentrechts &#8211; Gespr\u00e4ch mit MdB Cronenberg<\/h4>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das deutsche Patentsystem weist Schw\u00e4chen auf, die gerade f\u00fcr Mittelst\u00e4ndler problematisch sein k\u00f6nnen. Dar\u00fcber sprach unser Rechtsanwalt Marco Hoffmann mit MdB Carlo Cronenberg, FDP. Sogenannte Patenttrolle nutzen diese Schw\u00e4chen gezielt aus. Sie verklagen Unternehmen, die eines ihrer vielen, aber oft nicht schutzf\u00e4higen Patente verletzen. Die Verurteilung erfolgt rasch durch die zust\u00e4ndigen Landgerichte. Die Verteidigung mit dem Argument der fehlenden Schutzf\u00e4higkeit kann jedoch nur durch Nichtigkeitsklage beim Bundespatentgericht erfolgen. Dieses braucht viel l\u00e4nger f\u00fcr eine Entscheidung, so dass die Beklagten unter Druck geraten, da das Urteil des Landgerichts bereits vollstreckt werden kann. In dieser Situation zahlen Unternehmen dann oft viel zu hohe Summen um den Rechtsstreit zu beenden. Problematisch ist auch, dass keine Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitspr\u00fcfung stattfindet. Selbst wenn nur ein winziges Teil einer komplexen Anlage patentverletzend ist, kann der Vertrieb der ganzen Anlage gestoppt werden. Der Gesetzgeber hat die Probleme gesehen, geht sie jedoch sehr zaghaft an.<br><\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\" id=\"Geheimnisschutz\">Home-Office und Geheimnisschutz<\/h4>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nahezu alle Unternehmen besch\u00e4ftigen derzeit Mitarbeiter im Home-Office oder im Mobile-Office. Die besonderen Anforderungen an Datenschutz und IT-Sicherheit sind den Unternehmen bekannt. \u00dcbersehen wird jedoch oft, dass Gesch\u00e4ftsgeheimnisse ohne \u201eangemessene Geheimhaltungsma\u00dfnahmen\u201c keinen Schutz (mehr) genie\u00dfen. Als Gesch\u00e4ftsgeheimnisse k\u00f6nnen Erfindungen, Rezepte, Kundenlisten, Preisinformationen, Gesellschaftsstrukturen u.v.m. gesch\u00fctzt werden, kurzum eigentlich alles, was der Wettbewerb nicht wissen sollte. Ohne Geheimhaltungsma\u00dfnahmen, die den Umst\u00e4nden nach angemessen sein m\u00fcssen, entf\u00e4llt der Schutz. Eine einfache Geheimhaltungsklausel im Arbeitsvertrag reicht oft nicht aus. Viel wichtiger ist, dass Dritten kein Zugang zu der Information gew\u00e4hrt wird. Wenn der Arbeitnehmer jedoch Unterlagen auf dem K\u00fcchentisch oder auch im Caf\u00e9 oder ICE ausbreitet, um damit zu arbeiten, und Dritte Einsicht nehmen k\u00f6nnen, kann das gen\u00fcgen, um den Schutz zu versagen. Die Information kann dann von Dritten ungehindert verwendet werden. Wenn es die Information eines Gesch\u00e4ftspartners ist, umso schlimmer. Sorgen Sie vor. Wir beraten Sie gern.<br><\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\" id=\"Werben\">Werben mit Patenten, Marken &amp; Co. &#8211; Aber richtig!<\/h4>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Schutzrechte erh\u00f6hen die Attraktivit\u00e4t von Produkten und Dienstleistungen und letztendlich auch des Unternehmens. Daher ist es naheliegend, mit Schutzrechten zu werben. Dabei sind jedoch einige Regeln zu beachten. Der Begriff \u201epatentiert\u201c ist erteilten Patenten vorbehalten. Er darf nicht f\u00fcr andere Schutzrechte wie Gebrauchsmuster, Designs oder gar Marken verwendet werden. Vor der Erteilung ist zu differenzieren: Ist die Patentanmeldung ver\u00f6ffentlicht, darf mit \u201ePatent angemeldet\u201c geworben werden. Vor der Ver\u00f6ffentlichung ist auch das untersagt. Marken d\u00fcrfen ab Eintragung mit \u00ae versehen werden. Das Zeichen \u2122 sollte nicht verwendet werden, da die Bedeutung in Deutschland unklar ist und manche Gerichte Irref\u00fchrung annehmen. Das \u00a9 ist urheberrechtlich gesch\u00fctzten Werken vorbehalten. Das Wort \u201egesch\u00fctzt\u201c wird nach Ansicht der Gerichte wie \u201epatentiert\u201c verstanden und setzt ein erteiltes Patent voraus. Schwierig wird es bei Abk\u00fcrzungen und fremdsprachigen Werbehinweisen oder Kombinationen daraus. Da ist eine Einzelfallpr\u00fcfung angezeigt. Wir beraten Sie gern.<br><\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\" id=\"Webinar\">Ist \u201eWebinar\u201c eine gesch\u00fctzte Marke?<\/h4>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Antwort ist \u201eJa\u201c. Und das ausgerechnet jetzt, wo nahezu in allen Bereichen Online-Seminare als \u201eWebinare\u201c angeboten werden? Doch ja, der Begriff \u201eWebinar\u201c ist als Marke eingetragen und darf somit eigentlich nicht ohne Erlaubnis des Markeninhabers benutzt werden. Wieso \u201eeigentlich\u201c? Die Marke ist mit zahlreichen L\u00f6schungsantr\u00e4gen angegriffen worden und wird m\u00f6glicherweise gel\u00f6scht werden. Vielfach wird argumentiert, dass sich die Marke \u201eWebinar\u201c zum Gattungsbegriff gewandelt habe, den jeder nutzen d\u00fcrfe. Doch diese Behauptung muss nachgewiesen werden. Viele Begriffe werden leichtfertig verwendet, obwohl sie als Marke gesch\u00fctzt sind: Frisbee, Teflon, Flip-Flops, Inbus, Tempo, Zewa, Jeep, Bulli, Bakelite sind solche Beispiele. F\u00fcr alle Marken gilt, so lange sie noch eingetragen sind: Vorsicht mit der Benutzung! Es drohen Abmahnung, Klage oder einstweilige Verf\u00fcgung.<br>Wir pr\u00fcfen, ob eine Markeneintragung existiert und sch\u00e4tzen das Risiko einer Markenverletzung ein.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>BREXIT &#8211; Schnell noch EU-Design anmelden und sparen Durch den BREXIT endet die Wirkung von EU-Designs (amtlich: Gemeinschaftsgeschmacksmuster) im Vereinigten K\u00f6nigreich (Gro\u00dfbritannien und Nordirland, kurz UK) zum 31.12.2020. 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