Designerische Leistungen effektiv gegen
unerwünschte Nachahmungen schützen.

Ein ansprechendes Design führt häufig zu einem erhöhten Kaufanreiz bei den Kunden. Eine ansprechende Gestaltung kann jedoch auch einen guten Ruf verkörpern oder hohe Qualität signalisieren. Design spielt daher im Wettbewerb eine bedeutende Rolle. Da ein gelungenes Design naturgemäß besonders herausgestellt wird, ist es besonders anfällig gegenüber Nachahmungen.

Vor diesem Hintergrund ist es besonders wichtig designerische Leistungen effektiv gegen unerwünschte Nachahmungen zu schützen. Das moderne Designrecht (Designgesetz in Deutschland und Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung für die Europäische Union) bietet zahlreiche Möglichkeiten, durch eine geschickte Anmeldestrategie einen sehr weiten Designschutz zu erhalten.

Unter gewissen Umständen kommt auch ein Designschutz ohne eine Registereintragung in Betracht (nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht). Der Designschutz spielt in unserer Kanzlei seit Jahrzehnten eine besondere Rolle. Mehrere tausend angemeldete Muster oder Modelle und mehrere hundert außergerichtliche Streitverfahren und Designschutzprozesse haben zu einem großen Erfahrungsschatz in diesem Rechtsgebiet geführt. Sie können uns zu allen Fragen rund um den Designschutz ansprechen.

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