Geheimnisschutz wird immer bedeutsamer: Was Unternehmen bedenken sollten

In jedem Unternehmen sind Informationen und Unterlagen vorhanden, an deren Geheimhaltung großes Interesse besteht. Das können z. B. Preisinformationen oder Kundenlisten, aber auch Erfindungen,
Messergebnisse oder Trainingsdaten sein. Nicht selten erhalten Unternehmen sensible Informationen von Geschäftspartnern und müssen diese dann auch vor Verlust oder unbeabsichtigter Offenbarung schützen.
Gerade wenn es sich um Geschäftspartner handelt, die zur Kritischen Infrastruktur gehören (KRITIS), verlangen diese immer häufiger den Nachweis geeigneter Sicherungsmaßnahmen zum Schutz vor dem Verlust oder der ungewollten Offenbarung von sensiblen Informationen. Die Praxis zeigt allerdings, dass derartige Schutzkonzepte insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) selten vorhanden sind. Der Geheimnisschutz besteht dort in der Regel aus Geheimhaltungsklauseln in Arbeitsverträgen (die oft unwirksam sind) und einem Sammelsurium von verschiedenen Geheimhaltungsvereinbarungen mit Geschäftspartnern. Dabei herrscht oft die Vorstellung vor, dass das Unternehmen zu klein und uninteressant für Angreifer sei. Übersehen wird jedoch, dass Angreifer oft über die KMU an die großen Unternehmen kommen, weil die KMU Zulieferer oder Dienstleister der Großunternehmen sind. Vielen KMU ist eine Zertifizierung nach ISO 27001 (Informationssicherheit) auch einfach zu aufwändig. So bleibt es häufig bei rudimentären Vorkehrungen und der Hoffnung, dass schon nichts Schlimmes passieren werde. Das kann gut
gehen, hilft aber nicht mehr, wenn der Nachweis eines Geheimnisschutzkonzeptes vn einem wichtigen Geschäftspartner verlangt wird. Dann sollte zumindest ein Geheimnisschutzkonzept nach den Anforderungen des Geschäftsgeheimnisgesetzes vorliegen. Dieses verlangt “den Umständen nach angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen”, die das Unternehmen nicht überfordern. Als Geschäftsgeheimnis genießt die sensible Information gesetzlichen Schutz, ähnlich wie ein klassisches Schutzrecht (Patent, Design, Marke). Außerdem erfüllt es Mindestandforderungen und kann als Nachweis eines Geheimnisschutzkonzeptes dienen. Wir haben so ein Schutzkonzept erstellt und beraten Sie dazu.

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