Durchsetzung von Patenten erleichtert

Die deutschen Gerichte waren bisher sehr zurückhaltend mit dem Erlass von einstweiligen Verfügungen aufgrund einer Patentverletzung. Bei der Abwägung, ob einem Patentverletzer in einer Eilentscheidung der Vertrieb des patentverletzenden Produktes untersagt werden kann, wurde der mögliche Schaden des Patentverletzers berücksichtigt, der entsteht, wenn sich das Patent als unwirksam herausstellt. Daher haben die Gerichte nur dann einstweilige Verfügungen erlassen, wenn das Patent schon einmal ein Nichtigkeitsverfahren überstanden hat. Wenn das nicht der Fall war, musste der Patentinhaber den langwierigen Klageweg beschreiten. Dieser Praxis hat er EuGH eine Absage erteilt. Vielmehr seien Patente grundsätzlich als schutzfähig anzusehen und eine einstweilige Verfügung dürfe nicht von dem Ergebnis eines Nichtigkeitsverfahrens abhängig gemacht werden. Patentinhaber können Ansprüche daher auch in Deutschland effektiver durchsetzen.

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