Neues im Deutschen Patentrecht

Das deutsche Patentgesetz ist mit Wirkung zum 18.08.2021 geändert worden. Dadurch soll u.a. der Missbrauch durch unseriöse Patentinhaber erschwert werden. Das Gesetz sieht nun vor, dass der Beklagte mangelnde Verhältnismäßigkeit gegen seine Verurteilung einwenden kann. So kann es unverhältnismäßig sein, wenn der Vertrieb einer komplexen Maschine untersagt wird, weil eine unbedeutende Komponente wie beispielweise ein Schalter ein fremdes Patent verletzt und dem Patentinhaber gar kein echter Schaden entsteht (weil er das Patent gar nicht nutzt).

Weiterhin sieht das Gesetz vor, dass die Verteidigung des Beklagten, das Patent mit einer Nichtigkeitsklage anzugreifen, effizienter gestaltet wird. Bisher dauert nämlich die Entscheidung über den Bestand des Patents viel länger als die Entscheidung über die Frage, ob das Patent verletzt wird. Der Beklagte wird also unter Umständen aufgrund eines unwirksamen Patents verurteilt und erleidet einen Schaden, so dass ihm die spätere Nichtigerklärung des Patents nicht mehr viel nützt. Ob und wie die Reform diese Missstände beseitigt, hängt jetzt von der Umsetzung durch die Gerichte ab. Rechtsanwalt Marco Hoffmann hat zu dieser Thematik im Namen des BVMW mehrere Stellungnahmen gegenüber dem Justizmisterium abgegeben, die dort auch veröffentlicht wurden.

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