Patente auf EU-Ebene

Am 10.02.2021 hat eine von der EU-Kommission eingesetzte Expertengruppe ihren Bericht zu „standardessentiellen Patenten“ vorgelegt. Das Thema wirkt sich kurzfristig auch auf den Mittelstand aus. Denn es geht letztendlich um nicht weniger als die zukünftigen Regeln über die Nutzung von 4G und 5G Lizenzen und den Riesenmarkt des „Internet of Things“ (kurz: IoT). Es ist für den Mittelstand von existenzieller Bedeutung angemessenen Zugang zu diesem neu entstehenden Markt zu erhalten. Da es zehntausende Patente in der Hand weniger Konzerne gibt, die diese Standards betreffen, müssen die Nutzer dieser Standards in der Regel um Lizenzen nachsuchen. Dabei nutzen die Patentinhaber ihre Machtstellung natürlich aus. Sie müssen zwar eine Lizenz erteilen, aber zu welchen Bedingungen das zu erfolgen hat, ist weitgehend unklar. 

Es ist daher wichtig, sich frühzeitig mit diesem Thema zu befassen. Häufig ist es hilfreich, über eigene Patente zu verfügen. Dann kann man Kreuzlizenzen vereinbaren und Lizenzgebühren sparen. Das Einheitliche Patentgericht soll Mitte/Ende 2022 seine Arbeit aufnehmen, nachdem Deutschland den Vertrag ratifiziert hat. Zeit für den Mittelstand sich über das Einheitspatent zu informieren. Es bringt Vorteile, aber auch Nachteile. Rechtsanwalt Marco Hoffmann hat Themen über den BVMW Stellungnahmen an das Ministerium abgegeben. Fragen Sie uns.

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